
Ritterschlag für den Holsteiner Katenschinken

Freuten sich gemeinsam mit Landwirtschaftsministerin Juliane Rumpf (2.v.l.) über den EU-Herkunftsschutz: Katenschinken-Herstellerin Christin Oberlies (Oberlies Ka-tenschinken) und Knud Klüver (r., Appelwarder Spezialitäten-Kate) sowie Gerhard Claußen (Stadtschlachter Husum) von der Schutzgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Schinkenhersteller.
Holsteiner Katenschinken: EU-Herkunftsschutz
Er ist eine der bekanntesten und vor allem schmackhaftesten Spezialitäten des nördlichsten Bundeslandes. Und er wird bis heute nach traditionellem Verfahren und damit seit Jahrhunderten nahezu unverändert hergestellt. Dass der Holsteiner Katenschinken eine ganz besondere und typisch regionale Delikatesse ist, hat nun auch die Europäische Union gewürdigt: Sein Name ist von der EU geschützt. Der Holsteiner Katenschinken wurde in das europäische Qualitätsregister aufgenommen und darf die offizielle Bezeichnung „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) tragen. Als Holsteiner Katenschinken dürfen damit ab sofort ausschließlich traditionell hergestellte Katenschinken aus Schleswig-Holstein bezeichnet werden.
Blau-goldenes Siegel garantiert europäischen Herkunftsschutz
Zu erkennen ist der Herkunftsschutz an dem unverwechselbaren blau-goldenen Siegel. Die „geschützte geografische Angabe“ bestätigt, dass Agrarerzeugnisse und Lebens-mittel eng mit einer bestimmten Region verbunden sind und schützt sie so vor Nach-ahmung. Für die Produkte ist die Auszeichnung ein ganz besonderer Ritterschlag: Nach dem Lübecker Marzipan und dem Holsteiner Karpfen ist der heimische Katenschinken erst das dritte Erzeugnis aus Schleswig-Holstein, das den Herkunftsschutz führen darf. Das EU-Siegel trägt wesentlich dazu bei, die Erzeugung traditioneller regionaler Produkte zu stärken.
„Kaum eine andere Spezialität charakterisiert Schleswig-Holstein kulinarisch besser als der Holsteiner Katenschinken. In ihm vereinigen sich die Leistungen der hiesigen Landwirtschaft und des Fleischerhandwerks, die Aromen und Würze unserer Land-schaft sowie letztlich sogar die Wohn- und Esskultur vor allem des ländlichen Raums“, so Landwirtschaftsministerin Dr. Juliane Rumpf. Gemeinsam mit ihr stellte der Vorsit-zende der Schutzgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Schinkenhersteller e.V., Gerhard Claußen, den Katenschinken und die Hintergründe der g.g.A.-Auszeichnung im Kieler CITTI-Park vor. Mehr als 5 Jahre hatte sich die Schutzgemeinschaft aus mehr als 20 Betrieben zuvor für die Aufnahme des Katenschinkens in den EU-Herkunftsschutz eingesetzt.
