Kontrollsystem
Alle Produkte, die mit dem Gütezeichen ausgezeichnet werden, durchlaufen strenge Tests zu Herkunft, Qualität und Sensorik, die von unabhängigen Stellen durchgeführt werden. Als letzte Hürde muss ein Produkt der Bewertung durch den Qualitätsausschuss bestehen. Auch nach der Verleihung unterliegen die Produkte regelmäßigen, unangemeldeten Kontrollen, um die Qualität dauerhaft zu sichern.

Bis ein Produkt das Zeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“ tragen darf, muss es allerhand Analysen und Tests bestehen. Für jede Produktgruppen gelten spezielle Qualitäts- und Prüfbestimmungen.

Antragsstellung
Hat ein Unternehmen Interesse daran, ein oder mehrere Produkte mit dem Gütezeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“ auszeichnen zu lassen, stellt der produzierende Betrieb für das jeweilige Produkt einen Antrag beim Qualitätsausschuss der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Dies geschieht in der Regel über den Fachbereich Gütezeichen der Landwirtschaftskammer.

Betriebsprüfung
Ist Interesse bekundet und der Antrag gestellt, erfolgt zunächst eine Überprüfung des Betriebs. Das Hauptaugenmerk liegt hier auf dem Qualitätsmanagementsystem des verarbeitenden Betriebes. Sind die Bedingungen für ein Qualitätsprodukt gegeben?

Produktprüfung
Sind die Bedingungen für ein Qualitätsprodukt gegeben, wird das Produkt anhand der speziellen Qualitäts- und Prüfbestimmungen des Gütezeichens auf Herz und Nieren geprüft. Woher stammen die Rohstoffe? Liegen die analytischen Werte im festgelegten Bereich? Wie wird die Sensorik des Produktes bewertet? Die Prüfung auf Analytik und Sensorik wird von einem unabhängigen Labor durchgeführt. Nur, wenn das Ergebnis „Spitzenqualität“ lautet, geht es weiter zu Schritt 4, der Vorstellung im Qualitätsausschuss.

Verleihung
Nun folgt der wichtigste Schritt: Die Vorstellung des Produktes im unabhängigen Gremium des Qualitätsausschusses bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. Der Qualitätsausschuss besteht neben der Präsidentin und dem Geschäftsführer der Landwirtschaftskammer aus Vertretern der landwirtschaftlichen Erzeuger, der Ernährungsindustrie und des Ernährungshandels, der Industrie- und Handelskammern, des Ernährungshandwerks und der Verbraucher. Hier werden alle Untersuchungsergebnisse gesichtet und das Produkt anonym verkostet. Nur, wenn die Mehrheit des Ausschusses für das Produkt stimmt, erfolgt die Verleihung des Gütezeichens.

laufende Kontrolle
Auch nach der Verleihung wird die Spitzenqualität eines jeden Produktes sichergestellt: Produkte mit dem Gütezeichen unterliegen laufenden Kontrollen durch unabhängige Prüfinstitute. Mehrmals jährlich werden im Handel und bei den Herstellern unangemeldet Proben gezogen und auf die Einhaltung der strengen Kriterien untersucht.