Häufig gestellte Fragen
Du hast Fragen rund um das Gütezeichen "Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein"? Dann bist du hier genau richtig.
Was ist das Gütezeichen "Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein"?
Das Gütezeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“ ist das erste regionale Qualitätssiegel, das seit 1965 von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vergeben wird. Es kennzeichnet Lebensmittel, die nicht nur in Schleswig-Holstein produziert, sondern auch nach hohen Qualitätsstandards hergestellt wurden. Das Gütezeichen steht für Regionalität und überdurchschnittliche Produktqualität.
Welche Betriebe können ihre Produkte mit dem Gütezeichen auszeichnen lassen?
Betriebe in Schleswig-Holstein, die ihre Produkte mit dem Gütezeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“ auszeichnen lassen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und einen strukturierten Prüfprozess durchlaufen.
Die Rohstoffe müssen überwiegend aus Schleswig-Holstein stammen. Der Betrieb muss ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem nachweisen, das die Einhaltung hoher Produktionsstandards sicherstellt. Jedes Produkt wird auf Basis spezifischer Qualitäts- und Prüfbestimmungen hinsichtlich Analytik, Sensorik und Regionalität geprüft. Schließlich entscheidet der Qualitätsausschuss bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein darüber, ob ein Produkt ausgezeichnet wird.
Gilt das Gütezeichen für den gesamten Betrieb?
Nein. Das Gütezeichen gilt grundsätzlich nur für die zugelassenen Produkte oder Angebote eines Betriebs.
Ein Betrieb kann weitere Produkte oder Angebote führen, die nicht mit dem Gütezeichen ausgezeichnet sind. Maßgeblich ist daher immer, welche konkreten Produkte oder Angebote in der jeweiligen Zulassung aufgeführt sind.
Wer vergibt das Gütezeichen?
Das Gütezeichen wird von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein vergeben. Die Voraussetzungen für die Zeichennutzung, die Qualitätsanforderungen und die Kontrollen sind in den jeweils geltenden Regelungen festgelegt.
Über die Vergabe entscheidet das dafür zuständige Gremium nach dem vorgesehenen Verfahren.
Für welche Produkte gilt das Gütezeichen?
Das Gütezeichen wird für zugelassene Produkte oder Angebote aus den jeweils festgelegten Produktgruppen vergeben. Dazu gehören unter anderem Lebensmittel, Kartoffeln, Zier- und Nutzpflanzen sowie Angebote im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof.
Welche Anforderungen gelten, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab.
Wie wird ein Produkt für das Gütezeichen zugelassen?
Ein Betrieb stellt für ein Produkt oder Angebot einen Antrag. Anschließend werden die erforderlichen betrieblichen Unterlagen, Herkunftsangaben und Produktanforderungen nach dem vorgesehenen Verfahren geprüft.
Je nach Produktgruppe können dabei unter anderem Betriebsprüfungen, Dokumentenprüfungen, Laboruntersuchungen und sensorische Bewertungen vorgesehen sein. Die Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Qualitäts- und Prüfbestimmungen.
Wie wird die Qualität kontrolliert?
Die Kontrollen richten sich nach der jeweiligen Produktgruppe und den dafür geltenden Qualitäts- und Prüfbestimmungen.
Je nach Produkt oder Angebot können beispielsweise folgende Prüfungen vorgesehen sein:
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Prüfung betrieblicher Voraussetzungen,
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Prüfung von Unterlagen und Herkunftsnachweisen,
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Produktuntersuchungen,
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sensorische Prüfungen,
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Überprüfung der Kennzeichnung,
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Kontrollen nach der Zulassung.
Nicht jede Prüfung findet bei jeder Produktgruppe in gleicher Form oder Häufigkeit statt.
Werden Produkte auch nach der Zulassung weiter kontrolliert?
Ja. Die Einhaltung der geltenden Anforderungen wird auch nach der Zulassung im vorgesehenen Umfang überwacht.
Art, Umfang und Häufigkeit der externen Kontrollen richten sich nach den jeweils geltenden Qualitäts- und Prüfbestimmungen. Dabei können sowohl Unterlagen und betriebliche Abläufe als auch zugelassene Produkte überprüft werden.
Sind Produkte mit dem Gütezeichen automatisch Bio-Produkte?
Nein. Das Gütezeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“ ist nicht automatisch ein Bio-Siegel.
Ob ein Produkt aus ökologischer Erzeugung stammt, muss sich aus einer gesonderten Kennzeichnung oder Zertifizierung ergeben.
Wie erkenne ich ein Produkt mit dem Gütezeichen?
Achten Sie auf das Zeichen „Geprüfte Qualität Schleswig-Holstein“ auf dem Produkt, der Verpackung oder dem jeweiligen Angebot.
Bei Fragen zur Zuordnung können Sie zusätzlich die Herstellerübersicht auf dieser Webseite nutzen. Entscheidend ist, ob das konkrete Produkt oder Angebot zugelassen ist – nicht allein, ob der Betrieb in der Herstellerübersicht aufgeführt wird.